Einzelheiten zum Praktikum
Stand 11.04.2023
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Die wichtigsten Einzelheiten zum Grundpraktikum in Anorganischer Chemie
Praktikumsleitung und Assistenten
Abschlussklausuren und Modulabschlussprüfungen
Teilnahmevoraussetzungen/Praktikum:
Chemie A, B, C – Bachelor und Lehramt Chemie:
Teilnahme am Anorganisch-Chemischen Praktikum Teil I, qualitative Analyse.
Lebensmittelchemie:
a) bei Zuordnung zu SPO 2011 (Studienbeginn bis Sommersemester 2016)
- die Teilnahme am Anorganisch-Chemischen Praktikum Teil I, qualitative Analyse und
- die erfolgreiche Teilnahme an der mehrteiligen Klausur zur Vorlesung "Grundlagen der Anorganischen Chemie I" und zum unter (1.) aufgeführten Praktikum.
b) bei Zuordnung zu SPO 2016 (Studienbeginn ab Wintersemester 2016/17)
Teilnahmevoraussetzung am Praktikum ist das Bestehen des Moduls Allgemeine Chemie (BA-LMC-2).
Praktikum für Studierende | Saal | Platzübernahme | letzte Abgabe der Analysen | letzter Arbeitstag | Platzabgabe |
B. Sc. Chemie | 113, 207, Lernzentrum (Geb. 30.28) |
28.04.2023 |
14.06.2021 |
22.06.2023 |
23.06.2023 |
B. Sc. Chemie - Wdh. | 113, 207, Lernzentrum (Geb. 30.28) |
28.04.2023 |
14.06.2021 |
22.06.2023 |
23.06.2023 |
Lehramt Chemie | 113 |
26.06.2023 |
13.07.2023 |
13.07.2023 |
14.07.2023 |
Lebensmittelchemie | 113 |
26.06.2023 |
13.07.2023 |
13.07.2023 |
14.07.2023 |
Die Vorbesprechung zum Praktikum findet am Mittwoch, den 19. April 2023 um 09:45 h im Rahmen der Vorlesung Analytische Chemie statt (HS 3, Geb. 30.41). Die Teilnahme an dieser Veranstaltung (Sicherheitsunterweisung !) ist verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Praktikum.
Die Praktikanten übernehmen dann am 28.04. (B. Sc. Chemie A, B und C, Wiederholer B.Sc. Chemie) bzw. 26.06. (Chemie B. Ed., Lebensmittelchemie B. Sc.) ihren Arbeitsplatz und kontrollieren anhand der Liste "Arbeitsplatzausrüstung" die Vollständigkeit der Geräte. Bei fehlenden oder defekten Geräten werden diese nach Rücksprache mit dem Assistenten und gegen Vorlage einer Aufstellung (Saal/Platz-Nr., fehlende Gegenstände) von der Chemikalienausgabe ersetzt bzw. umgetauscht. Diese Möglichkeit besteht nur am ersten Praktikumstag.
Der Laufzettel ist auszufüllen, zu unterschreiben und beim Assistenten abzugeben. Dort werden auch die Kleiderspinde zugeordnet. Je zwei oder drei Praktikanten teilen sich einen Kleiderspind.
In den Kleiderspinden im Flur dürfen keine Chemikalien oder Geräte aufbewahrt werden. Leere Flaschen, Tabletts, Tassen oder Abfälle gehören nicht auf die Kleiderspinde! Der Bereich vor dem Praktikumssaal und vor den Aufzügen ist sauber zu halten !
Die Studierenden bestätigen durch ihre Unterschrift auf dem Laufzettel, dass sie die Hinweise zum Umgang mit Geräten aus Platin gelesen und verstanden haben. Er wird nach Beendigung des Praktikums (nach Platzabgabe), vom Assistenten unterschrieben, zurückgegeben.
1. Öffnungszeiten der Praktikumsräume:
montags bis freitags von 12:00 bis 18:00 h.
2. Öffnungszeiten der Chemikalienausgabe:
täglich von 13:00 bis 14:30 h bzw. nach Aushang.
3. Hinweis zur Geräteausgabe:
Eine Reihe von Geräten (Apparaturen, Platingeräte, Spezialchemikalien) werden von Ihrem Saalassistenten verwaltet und ausgegeben. Ausgeliehene Geräte und Chemikalienbehälter müssen am gleichen Abend, sauber und vollständig wieder zurückgegeben werden. Beschädigte Geräte werden nach Rücksprache mit den Assistenten zur Reparatur gebracht.
Sonderchemikalien (insbesondere Indikatoren) erhalten Sie bei Ihrem Saalassistenten. Dort nicht verfügbare Chemikalien erhalten Sie aus der Chemikalienausgabe mit einem vom Assistenten unterschriebenen Anforderungszettel. Bitte setzen Sie unter "Name" Ihren Namen, Saal und Platznummer sowie die Bezeichnung "/Quanti" ein.
An Tagen, an denen das Anorganisch-Chemische bzw. das GDCh-Kolloquium stattfindet, endet der Praktikumsbetrieb bereits um 17:00 h (Aushang im Labor).
Das Praktikum umfasst 33 (B. Sc. Chemie, Wiederholer B. Sc. Chemie) bzw. 15 Arbeitstage (Lehramt, Lebensmittelchemie).
Einzelheiten zu den Zeitplänen finden Sie auf diesen Seiten (u.a. in oben eingefügter Tabelle).
Praktikumsleitung, Assistenten:
Leitung des Praktikums:
Dr. Carsten Donsbach Raum 328
Laborsicherheit und Abfallentsorgung
Die Laborordnung (Sicherheitsunterweisung !) ist strengstens zu befolgen.
Die Abfallbehälter unter den Spülbecken sind täglich zu entleeren. Der Müll gehört in die Container außerhalb des Gebäudes im Erdgeschoß, rechts neben dem Haupteingang bei den Fahrradständern. Die Entsorgung des Mülls hat bis spätestens 17:45 h zu erfolgen.
Neben dem sogenannten "Haushaltsmüll" werden in drei extra dafür vorgesehenen Behältern im Labor folgende Abfälle getrennt gesammelt:
Papier, Pappe,
Material, welches mit dem grünen Punkt versehen ist,
Weißglas; hierzu gehört ausschließlich Geräteglas in gereinigtem Zustand (gehört letztendlich in den Hausmüll-Container).
Getränkeflaschen und ähnliches gehören in die Glascontainer vor dem "Alten Stadion".
Diese Behälter müssen von den Praktikanten (Saaldienst) regelmäßig geleert werden.
Die Arbeitsflächen (inkl. Abzüge) sind täglich aufzuräumen und zu reinigen. Auch der Schrank, in dem die Vorratsbehälter für Säuren und Laugen und die Sonderabfallbehälter stehen, ist sauber zu halten. Gleiches gilt für die Arbeitsflächen im Wägeraum.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Betreffende "beurlaubt", bzw. werden Korrektur und Ausgabe von Analysen eingestellt.
Folgende Sonderabfälle werden, ebenso wie die Reste der gravimetrischen Bestimmungen, getrennt gesammelt, um sie einer geregelten Entsorgung oder Wiederaufarbeitung zuzuführen:
Metallsalzhaltige Lösungen, sauer
Titriplex (EDTA) - haltige Lösungen, eingeengt
Iod-haltige Lösungen (mit Schwermetallsalzen)
Filterpapiere mit vorwiegend anorganischen Verunreinigungen (kein Glas, keine Kunststoffe!)
Für jeden dieser genannten Sonderabfälle steht ein genau deklarierter Sammelbehälter zur Verfügung. Folgende Punkte sind zu beachten und strikt einzuhalten:
Alle Sammelbehälter müssen deklariert sein und die erforderlichen Gefahrensymbole tragen.
Alle Sammelbehälter dürfen nur mit den deklarierten Stoffen befüllt werden.
Verschmutzte Gläser und Präparategläser gehören nicht in die Sammelbehälter.
Die Behälter müssen, falls etwas verschüttet wurde, außen sofort gereinigt werden.
Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sie noch sicher transportiert, entleert bzw. umgefüllt werden können.
In leere Kisten für feste Abfälle werden vorweg Mülltüten zum einfacheren Handling bei der späteren Abgabe im Zwischenlager eingelegt.
Die Sonderabfälle werden mindestens einmal pro Woche im zentralen Sonderabfallzwischenlager des KIT (Gebäude 30.93: gegenüber dem Hörsaalgebäude, Fritz-Haber-Weg) abgegeben. Zum Praktikumsende ist ein weiterer Termin vereinbart worden.
Bei der Leerung der Sonderabfall-Sammelbehälter ist folgendes zu beachten:
Korrekte Arbeitskleidung.
- Verwendung entsprechender Körperschutzmittel.
- Behälter dürfen nicht bis zum Rand gefüllt sein, da sie dann im Lager nicht entleert werden (s.o.).
- Behälter müssen beim Transport dicht verschlossen sein (schiefe Ebene vom Keller- zum Erdgeschoss !).
- Vor dem Transport nochmals pH-Werte der metallsalzhaltigen Lösungen überprüfen.
- Auf dem Sondermüll-Übernahmeschein, der im Abfalllager ausgestellt wird, sind die Namen des Saalassistenten und der Anlieferer zu vermerken.
- Die gelbe Durchschrift ist in den Kasten für die Protokollabgabe zu legen.
Die Mitarbeiter des Sonderabfallzwischenlagers sind angewiesen, Ihre sämtlichen Sammelbehälter abzuweisen, falls obige Anordnungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird der Praktikumssaal bis zur folgenden Leerung geschlossen.
Jeder Praktikumsteilnehmer muss im Verlauf des Praktikums einmal Sonderabfälle im Abfalllager entsorgt haben! Dies ist mit dem wöchentlichen Saaldienst verbunden, der zu Beginn des Praktikums eingeteilt wird.
Werden in Protokollen Angaben zur Entsorgung bestimmter Substanzen gemacht, so ist auch der Entsorgungsort bzw. die Art der Wiederaufarbeitung zu benennen. Dies gilt in erster Linie für die Erstellung der Betriebsanweisungen zu Beginn der präparativen Arbeiten.
Einzelheiten zum Praktikumsverlauf:
Ablauf des Praktikums:
Das Praktikum besteht für alle Studierenden aus einem quantitativ analytischen Teil. Die Studierenden der Lebensmittelchemie und des Lehramts Chemie untersuchen zusätzlich repräsentativ ein Lebensmittel mit Hilfe der im analytischen Teil erarbeiteten Methoden. Die Studierenden des BA Chemie stellen stattdessen anorganische Präparate her, die zur Reinheitskontrolle sowohl einer quantitativ-analytischen als auch einer instrumentell-analytischen Methode unterzogen werden.
Analysen (Lehramt, Lebensmittelchemie, BA Chemie):
Die Analysenausgabe befindet sich in Raum 306. Um Analysensubstanzen zu erhalten, muss ein sauberer 250-ml-Messkolben, gut lesbar beschriftet mit einem Anforderungszettel in das Regal vor dem Raum der Analysenausgabe gestellt werden. Anforderungszettel finden Sie im Bereich dieser Seiten.
Ausnahmen: Geben Sie zur Bestimmung eines Äquivalenzgewichts oder für Bestimmungen nach Kjeldahl bzw. Bunsen eine Wägedose ab. Technische Produkte erhalten Sie von uns in einem Schnappdeckelgläschen.
Studierende der Lebensmittelchemie besorgen sich die für die Lebensmittelanalytik erforderlichen Proben selbst.
Die Ausgabe der Analysensubstanzen erfolgt täglich bis 12:00 h.
Praktische Hinweise
Sie erhalten maximal 2 Analysen gleichzeitig zur Bearbeitung.
Die im Zeitplan aufgeführten Blöcke, jedoch nicht Analysen in diesen Blöcken, müssen nacheinander abgearbeitet werden, die letzte Abgabemöglichkeit in jedem Block ist dort ebenfalls aufgeführt. Die Korrektur erfolgt in der Reihenfolge Gravimetrie – Titrationen – Trennung – technische oder Lebensmittelanalysen. Es spricht nichts dagegen, die Analysenblöcke schneller als im Zeitplan angegeben, zu bearbeiten.
Bearbeiten Sie eine Analyse erst, nachdem Sie die theoretischen Grundlagen – z. B. nach Besprechung in der Vorlesung „Analytische Chemie“ oder im Eigenstudium – verstanden haben. Damit Sie möglichst schnell in den Besitz dieser Grundlagen kommen, ist diese Vorlesung dem Praktikum teilweise vorgeschaltet.
Nachsubstanz:
Entsprechend der Angabe im Analysenplan kann für den Fall, dass Analysensubstanz falsch vorbehandelt wurde (z.B. falscher pH-Wert eingestellt, weit über den Eichstrich aufgefüllt, Lösung vergossen, Kolben zerschlagen),"Nachsubstanz" ausgegeben werden. Die Unterschrift eines Assistenten oder der Praktikumsleitung ist hierzu nicht erforderlich. Es muss allerdings bei der Analysenanforderung auf dem Kolben vermerkt werden, dass eine Nachsubstanz ausgegeben werden soll. Dies muss natürlich im dazugehörigen Protokoll vermerkt werden, da Substanzmengen bei Erst- bzw. Nachsubstanz nicht identisch sein müssen.
Hinweis:
Die bestimmten Verfahren zugeordneten Analysen (z. B.: Gravimetrie, Argentometrie, Manganometrie) müssen nach den angegebenen Verfahren durchgeführt werden. Werden andere als die vorgeschriebenen Analysenverfahren angewandt, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet, der zum Ausschluss vom Praktikum führt. Diese Regelung gilt auch für Wiederholungsanalysen zum Ende des Analysenteils des Praktikums.
Analysenkorrektur:
Analysen werden einmal täglich korrigiert und bewertet. Dazu muss ein handschriftliches Protokoll angefertigt werden (Analysenheft, keine lose Blättersammlung !) und in der Ablage der Analysenausgabe abgelegt werden. Unvollständige Protokolle - zum Beispiel wegen fehlender Reaktionsgleichungen - werden nicht korrigiert bzw. im Wiederholungsfall mit null Punkten bewertet.
Bewertung:
Ein Analysenbestandteil wird mit 10 Punkten bewertet, wenn die relative Abweichung des vom Praktikanten ermittelten Ergebnisses vom tatsächlichen Wert weniger als 1 % beträgt. Bei einer höheren Abweichung werden die Punkte wie folgt vergeben:
Abweichung in % |
Punktzahl |
< 1 |
10 |
< 1.2 |
9 |
< 1.3 |
8 |
< 1.4 |
7 |
< 1.5 |
6 |
< 1.6 |
5 |
< 1.7 |
4 |
< 1.8 |
3 |
< 1.9 |
2 |
≤ 2.0 |
1 |
> 2.0 |
0 |
Werden in der Summe 70 % der Punkte nach Abschluss der regulären Analysen nicht erreicht, können innerhalb der Praktikumszeit bis zu 3 Bestimmungen (nicht Analysen!) wiederholt werden. Das Ergebnis der letzten Abgabe geht jeweils in die Wertung ein ! Falls auch dann die erforderliche Punktzahl nicht erreicht wird, muss der Analysenteil des Grundpraktikums wiederholt werden.
Chemie B. Sc. :
Es werden zwei Platzkolloquien zum Praktikum durchgeführt. Das erste beide Kolloquium zu den quantitativen Analysen wird mit max. 10 Punkten bewertet. Zusätzlich gibt es ein weiteres Kolloquium zum präparativen Teil.
Chemie B. Ed.:
Es wird ein Platzkolloquium zum Stoff der Vorlesung Analytische Chemie durchgeführt (max. 10 P. auf das Analysenpunktekonto).
Lebensmittelchemie B. Sc.:
Es werden zwei Platzkolloquien zum Stoff der Vorlesung Analytische Chemie durchgeführt (jeweils max. 10 P. auf das Analysenpunktekonto).
Ein bestandenes Platzkolloquium wird auf dem im Analysenheft eingehefteten Formblatt testiert. Bis zum Ende des Praktikums müssen alle Kolloquien bestanden sein.
Sonderkolloquium:
Fällt ein Praktikant dreimal bezüglich mangelnder Sicherheit, Ordnung und/oder Stoffkenntnis auf, findet beim Praktikumsleiter oder einem von diesem beauftragten Assistenten ein Sonderkolloquium statt. Bei mangelnder Kenntnis werden bis zu 5 Punkte der angesammelten Punkte aus den regelmäßigen Kolloquien abgezogen.
Im zweiten Teil des Praktikums fertigt jeder Praktikumsteilnehmer ein Präparat (nur Studiengang B. Sc. Chemie) an. Die Präparate werden in Gruppen zu je zwei Praktikanten angefertigt und im Anschluss daran quantitativ analytisch untersucht. Dazu muss ein Präparateheft angelegt werden. Das zu einem Präparat anzufertigende Protokoll besteht aus einer Betriebsanweisung (anstatt eines Vorprotokolls) und einem Hauptprotokoll. Die Rückgabe des Hauptprotokolls durch den Assistenten ist mit einem kurzen Kolloquium verbunden. Das Formular für die Betriebsanweisung zusammen mit wertvollen Hinweisen zur Gestaltung von Betriebsanweisung und Hauptprotokoll finden Sie unter den pdf-Files.
Spätestens zum Praktikumsende müssen alle Präparate mit den dazugehörigen Protokollen bei den betreuenden Assistenten abgegeben worden sein.
Klausuren und Modulabschlussprüfungen:
Chemie und Lebensmittelchemie:
Im Anschluss an das Praktikum findet eine Abschlussklausur zum gesamten Praktikumsstoff statt. Nicht erfolgreichen Studierenden wird eine Nachklausur angeboten. Wer an der Abschlussklausur ohne Angabe von Gründen (ärztliches Attest !) nicht teilnimmt, ist nicht zur Teilnahme an der Nachklausur berechtigt. Im Februar des kommenden Jahres wird eine zusätzliche Klausur („Wiederholungsklausur“ genannt) für diejenigen angeboten, die bei Klausur und Nachklausur jeweils nicht erfolgreich waren.
Nach erfolgreicher Teilnahme an Praktikum und Klausur/Nachklausur/Wiederholungsklausur können Studierende des BA Chemie die mündliche Modulabsschlussprüfung ablegen. Für Studierende des Studiengangs Lebensmittelchemie findet nach Erfüllung gleicher Bedingungen eine schriftliche Modulabschlussprüfung statt. Die Anmeldung erfolgt jeweils über Ihr Studierendenportal.
Lehramt Chemie:
Für Studierende des Studiengangs Lehramt Chemie findet nach erfolgreicher Teilnahme am Praktikum die schriftliche Modulabschlussprüfung statt. Die Anmeldung erfolgt jeweils über Ihr Studierendenportal.
aktuelle Klausurtermine für das SS 2023 (Stand 11.04.2023):