Eingangsklausur zum anorganisch-chemischen Praktikum für MWT, AGEW, GEÖK, TVWL und Technomathematik
Eingangsklausur für MWT, AGEW, TVWL und Technomathematik:
Studierende der Studiengänge AGEW, TVWL und MWT sollen die Vorlesung und Seminar Allgemeine und Anorganische Chemie für Studierende des Chemieingenieurwesens gehört haben, und die entsprechende Klausur (die als Eingangsklausur zum Praktikum gilt) bestanden haben.
Die Hauptklausur "Allgemeine und Anorganische Chemie" findet am Mittwoch, den 31. Januar 2024 um 17:30-20:00 im Gottlieb-Daimler-HS (Geb. 10:21) statt.
Anmeldung über CAS bis zum 23.01.2024 möglich.
Die Nachklausur "Allgemeine und Anorganische Chemie" findet am Freitag, den 23. Februar 2024 um 08:00-10:30 im HS Neue Chemie (Geb. 30.45) statt.
Anmeldung über CAS nur ab 01.02.2024 bis zum 14.02.2024 möglich.
Bitte die stark beschränkte Anmeldungsfrist der Nachklausur beachten!
Eingangsklausur für GEÖK:
Studierende der Geoökologie sollen die Vorlesung "Allgemeine Chemie: Grundlagen der Allgemeinen Chemie für Studierende der Naturwissenschaften" gehört haben, und die entsprechende Klausur (die als Eingangsklausur zum Praktikum gilt) mitschreiben.
Diese Klausur wird gemeinsam mit den Physiker mitgeschrieben.
Die Eingangsklausur findet Mittwoch 13.03.2024, 10:30-12:30, im HS Neue Chemie statt.
Anmeldung über CAS bis 23:59 am 06.03.2024 möglich.
Die Klausureinsicht findet am Dienstag 21.03.2023, 11:30-12:30, im Seminarraum 101 des AOC statt.
Die Nachklausur findet am Mittwoch 08.05.2024, 17:30-19:30, im HS Neue Chemie statt.
Anmeldung über CAS nach der Hauptklausur bis 01.05.2024 möglich.
Prüfungsstoff ist die Vorlesung "Allgemeine Chemie: Grundlagen der Allgemeinen Chemie für Studierende der Naturwissenschaften". Für alle Eingangsklausuren wird als Hilfsmittel nur einen Taschenrechner zugelassen. Handys müssen während der Klausur ausgeschaltet sein. Taschen und Jacken sind vor Beginn der Klausur vor der Tafel abzulegen. Getränke sowie kleine Snacks dürfen mitgenommen werden. Am Anfang der Klausur sollen Studierende ihre Studentenausweise zur Überprüfung vorlegen.
An- und Abmeldungen zu Klausuren erfolgen über https://campus.studium.kit.edu/exams/registration.php:
Prüfung 7100001 ("Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie" in der neuen PO, oder "Anorganisch-Chemisches Praktikum (Eingangsklausur)" in der alten Prüfungsordnung)
Wenn man die erste Klausur nicht bestanden hat, oder sich von der Klausur ordnungsmäßig zurückgetreten hat, muss man für die Nachklausur separat anmelden. Die Anmeldung zur ersten Klausur gilt nicht für die Nachklausur.
Man darf die Wiederholung der Klausur mitschreiben, auch ohne beim ersten Termin mitgeschrieben zu haben. D.h. die Nachklausur ist nicht nur für Studierende, die bei der ersten Klausur durchgefallen sind. Aber, wenn man entscheidet, bei der ersten Klausur nicht mitzuschreiben, muss man auch überlegen dass es nur eine weitere Klausur vor dem Praktikum gibt. Und wenn diese (auch wenn nur knapp!) nicht bestanden wird, kann man nicht das Praktikum im selben Jahr absolvieren.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Es ist deswegen immer empfehlenswert, mindestens eine gute Woche vor Ende der Anmeldungsfrist sich anzumelden. Das Online-System kann (leider) schief gehen, und es macht weniger Stress für Studierende, Praktikumsleiter und Studienbüro, wenn wir ohne Zeitdrück alles ins Reine bringen können!
Mündliche Nachprüfungen
Studenten, die die schriftliche Klausur bei einem zweiten Versuch nicht bestanden haben und eine mündliche Nachprüfung absolvieren müssen, sollen sich nach dem Klausureinsicht per Email an Herrn Anson anmelden. Eine Liste dieser Studierende wird dann über den Professoren zirkuliert. Sie werden per Email informiert, sobald wir die Termine festgelegt haben, über Ort, Datum und Uhrzeit Ihrer Prüfung. Dieser Termin ist verbindlich; Abmeldung ist nur wegen z.B. Krankheit (ärztliche Attest vorlegen), Ende des Studiums usw. möglich. Eine solche Prüfung dauert 20-25 Minuten. Prüfungsstoff ist, wie bei der Klausur, die Vorlesung. Laut Prüfungsordnung sind nach einer mündlichen Prüfung nur Noten von 4,0 oder 5,0 möglich.